Zugewinngemeinschaft
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Definition
Die Zugewinngemeinschaft ist ein im deutschen Familienrecht geregelter Güterstand, der zwischen Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern besteht. Im Rahmen der Zugewinngemeinschaft bleibt das Eigentum der Partner an ihrem Vermögen während der Ehe bestehen, jedoch wird der während der Ehezeit erworbene Vermögenszuwachs im Rahmen einer eventuellen Scheidung oder Aufhebung der Partnerschaft ausgeglichen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- In der Zugewinngemeinschaft bleibt jeder Ehepartner der Eigentümer seines Vermögens.
- Bei einer Scheidung wird der Zugewinn beider Partner ermittelt und ausgeglichen.
- Die Zugewinngemeinschaft bietet eine einfache Möglichkeit, den während der Ehe erworbenen Reichtum gerecht zu teilen.
- Viele Paare entscheiden sich bewusst für die Zugewinngemeinschaft, da sie die finanziellen Interessen beider Partner schützt.