Eigenbedarf bei drogen

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Definition

Eigenbedarf bei Drogen bezieht sich auf den persönlichen Gebrauch von Betäubungsmitteln oder psychoaktiven Substanzen, wobei der Konsum nicht mit der Absicht erfolgt, die Substanzen weiterzuverkaufen oder zu veräußern. Der Begriff wird häufig im rechtlichen Kontext verwendet, um klarzustellen, dass der Konsum für den eigenen Bedarf bestimmt ist und keine kommerziellen Absichten verfolgt werden.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Anbau von Cannabis kann unter bestimmten Umständen als Eigenbedarf betrachtet werden, wenn die Menge für den persönlichen Gebrauch vorgesehen ist.
  • In vielen Ländern gilt der Eigenbedarf bei Drogen als mildernder Umstand in Gerichtsverfahren.
  • Personen, die regelmäßig Drogen für den Eigenbedarf konsumieren, sollten sich der gesundheitlichen Risiken bewusst sein.
  • Die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Eigenbedarf variieren stark zwischen verschiedenen Ländern und Regionen.