Ein g im behindertenausweis
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
Das "G" im Behindertenausweis steht für die festgestellte Behinderung einer Person. Es symbolisiert, dass die betreffende Person in ihrer Mobilität eingeschränkt ist und besondere Hilfe oder Rücksichtnahme im Alltag benötigt. Der Behindertenausweis wird in Deutschland als Nachweis für schwerbehinderte Menschen ausgegeben und dient unterschiedlichen rechtlichen und sozialen Zwecken.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Im Behindertenausweis ist ein "G" vermerkt, was auf eine eingeschränkte Mobilität hinweist.
- Personen mit einem "G" im Behindertenausweis haben Anspruch auf spezielle Leistungen im öffentlichen Transport.
- Das "G" symbolisiert die Notwendigkeit von Barrierefreiheit für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen.
- Der Behindertenausweis mit dem "G" ermöglicht es den Inhabern, bei verschiedenen Einrichtungen Erleichterungen zu beantragen.