Epp auf der lohnabrechnung

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Definition

EPP steht für "Entgeltpunkte" und ist ein Begriff, der in der Lohnabrechnung verwendet wird. Es handelt sich dabei um eine Maßeinheit, die zur Berechnung der Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung dient. Die Entgeltpunkte berücksichtigen die Höhe der geleisteten Beiträge zur Rentenversicherung über die Erwerbsbiographie eines Arbeitnehmers.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • "Auf meiner Lohnabrechnung sehe ich die EPP, die ich in diesem Monat erworben habe."
  • "Die Anzahl der EPP beeinflusst die Höhe meiner zukünftigen Rente erheblich."
  • "Es ist wichtig, die EPP regelmäßig zu überprüfen, um sicherzustellen, dass alle Beiträge korrekt erfasst wurden."
  • "Die EPP dienen dazu, die Rentenansprüche fair und transparent zu berechnen."