Erst und zweitstimme bei der bundestagswahl

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Definition

Die Erst- und Zweitstimme sind zwei verschiedene Stimmen, die Wählerinnen und Wähler bei der Bundestagswahl abgeben. Die Erststimme wird für einen Direktkandidaten in einem Wahlkreis genutzt, während die Zweitstimme für eine Partei abgegeben wird. Die Gesamtheit der Zweitstimmen entscheidet über die Sitzverteilung im Bundestag.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Bei der Bundestagswahl hat jeder Wähler eine Erst- und eine Zweitstimme.
  • Die Erststimme ermöglicht es, einen Kandidaten direkt zu wählen, während die Zweitstimme für eine Partei zählt.
  • Die Verteilung der Sitze im Bundestag basiert auf den Ergebnissen der Zweitstimmen.
  • Es ist wichtig, beide Stimmen bewusst abzugeben, um die eigene Meinung in den Bundestag zu tragen.