Ertragsanteil bei der rente

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Definition

Der Ertragsanteil bei der Rente ist ein Begriff aus dem Rentenrecht, der den Teil der Rente beschreibt, der aus den Erträgen des eingesetzten Kapitals stammt. Er ist entscheidend für die Berechnung der steuerlichen Behandlung von Rentenleistungen, da nur der Ertragsanteil als steuerpflichtiges Einkommen gilt. Der Ertragsanteil variiert je nach Art der Rente, dem Renteneintrittsalter und der voraussichtlichen Lebensdauer des Rentenbeziehers.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Ertragsanteil bei der Rente ist ein wesentlicher Faktor bei der steuerlichen Planung im Alter.
  • Viele Rentner wissen oft nicht, wie hoch der Ertragsanteil ihrer monatlichen Rente ist.
  • Bei der Berechnung des Ertragsanteils werden verschiedene Faktoren wie die Laufzeit und das Renteneintrittsalter berücksichtigt.
  • Es ist wichtig, den Ertragsanteil zu verstehen, um Überraschungen beim Steuerbescheid zu vermeiden.