Exekutive legislative und judikative

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Definition

Die Begriffe Exekutive, Legislative und Judikative bezeichnen die drei Gewaltenteilungen in einem demokratischen Staat. Die Exekutive ist die ausführende Gewalt, die für die Umsetzung von Gesetzen und die Verwaltung verantwortlich ist. Die Legislative ist die gesetzgebende Gewalt, die für das Erstellen und Verabschieden von Gesetzen zuständig ist. Die Judikative ist die richterliche Gewalt, die für die Auslegung und Anwendung der Gesetze sorgt sowie Rechtsprechung gewährleistet.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Exekutive sorgt dafür, dass die beschlossenen Gesetze in der Praxis umgesetzt werden.
  • In vielen Ländern wird die Legislative durch ein Parlament gebildet, das aus gewählten Vertretern besteht.
  • Die Judikative prüft Gesetze auf ihre Verfassungskonformität und sorgt für eine faire Rechtsprechung.
  • Eine gesunde Gewaltenteilung ist essentiell für das Funktionieren einer Demokratie und den Schutz der Bürgerrechte.