Fca incoterms 2010
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Definition
FCA (Free Carrier) ist einer der Incoterms (International Commercial Terms) des Jahres 2010, der die Verantwortlichkeiten und Pflichten zwischen Käufer und Verkäufer im internationalen Handel regelt. Der Verkäufer liefert die Ware an einem festgelegten Ort, wo die Ware in die Hände des Carriers (Transportdienstleisters) übergeben wird. Ab diesem Punkt trägt der Käufer die Verantwortung für die Ware sowie die Kosten und Risiken der Weiterbeförderung.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Im FCA-Vertrag muss der Verkäufer die Ware am vereinbarten Ort dem Frachtführer übergeben.
- Der Käufer sollte frühzeitig klären, welcher Carrier die Ware abholen wird, um Verzögerungen zu vermeiden.
- Da die Kosten und Risiken ab dem Zeitpunkt der Übergabe an den Carrier auf den Käufer übergehen, ist eine sorgfältige Planung notwendig.
- FCA ist besonders bei intermodalen Transporten gefragt, wo verschiedene Verkehrsträger genutzt werden.