Freizügigkeit im grundgesetz
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
Freizügigkeit im Grundgesetz bezeichnet das Recht der Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland, ihren Wohnsitz und Aufenthaltsort innerhalb des Landes frei zu wählen. Dieses Recht ist im Grundgesetz verankert und stellt einen wichtigen Aspekt der persönlichen Freiheit und der Mobilität dar.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die Freizügigkeit im Grundgesetz ermöglicht es jedem Deutschen, in jeder Stadt zu wohnen und zu arbeiten.
- Dank der Freizügigkeit können Familienmitglieder problemlos in verschiedene Bundesländer ziehen.
- Die Diskussion über die Freizügigkeit im Grundgesetz führt häufig zu verschiedenen politischen Meinungen.
- Ein Verstoß gegen die Freizügigkeit kann schwerwiegende rechtliche Folgen für den betroffenen Bürger haben.