Friedenspflicht
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Definition
Friedenspflicht bezeichnet die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, während der Dauer eines bestehenden Arbeitsverhältnisses oder Tarifvertrags auf Streiks und andere Formen der Arbeitskampfmaßnahmen zu verzichten. Diese Pflicht soll dazu beitragen, einen stabilen und konfliktfreien Arbeitsprozess zu gewährleisten.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die Friedenspflicht verlangt von den Arbeitnehmern, dass sie während der Laufzeit des Tarifvertrags nicht streiken.
- In vielen Branchen ist die Friedenspflicht ein zentraler Bestandteil der Tarifverhandlungen.
- Verstöße gegen die Friedenspflicht können zu rechtlichen Konsequenzen für die Arbeitnehmer führen.
- Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich der Bedeutung der Friedenspflicht bewusst sein, um die Zusammenarbeit zu fördern.