G auf dem schwerbehindertenausweis

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Definition

Das "g" auf dem Schwerbehindertenausweis steht für "gehbehindert". Diese Kennzeichnung gibt an, dass die betroffene Person aufgrund einer physischen Einschränkung eine eingeschränkte Mobilität hat und daher gegebenenfalls auf Hilfsmittel oder besondere Regelungen angewiesen ist.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Person mit dem "g" auf dem Schwerbehindertenausweis hat Anspruch auf besondere Parkausweise.
  • Durch die Kennzeichnung "g" erhält die betroffene Person Unterstützung beim Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln.
  • Menschen mit einem "g" auf ihrem Schwerbehindertenausweis können in vielen Fällen von einem erweiterten Freizeitangebot profitieren.
  • Die Anerkennung der Gehbehinderung wird durch die Angabe "g" auf dem Schwerbehindertenausweis dokumentiert.