G im behindertenausweis

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Definition

Der Buchstabe "g" im Behindertenausweis steht für die "geringe" Mobilität einer Person. Dies bedeutet, dass die betroffene Person erhebliche Einschränkungen in ihrer Fähigkeit hat, sich fortzubewegen. Der Behindertenausweis kann verschiedene Buchstaben und Zahlen enthalten, die den Grad der Behinderung und die Art der Einschränkungen definieren.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • "Personen mit dem Zeichen 'g' im Behindertenausweis haben oft Anspruch auf spezielle Unterstützung bei der Fortbewegung."
  • "Durch das Attribut 'g' wird angezeigt, dass die Mobilität der Person durchaus eingeschränkt ist."
  • "Im Antrag auf Leistungen für Menschen mit Behinderungen muss das 'g' auf dem Ausweis klar angegeben werden."
  • "Die Kennzeichnung 'g' im Behindertenausweis ist wichtig für die Beantragung von Zusatzleistungen."