Gegenstandswert der anwaltlichen tätigkeit
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Definition
Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit bezeichnet den monetären Wert, der dem Streitgegenstand einer rechtlichen Auseinandersetzung zugrunde liegt. Er ist entscheidend für die Berechnung der anwaltlichen Gebühren und orientiert sich meist am wirtschaftlichen Interesse der Parteien. Der Gegenstandswert wird in verschiedenen Rechtsgebieten unterschiedlich bestimmt und kann maßgeblichen Einfluss auf die Kosten einer rechtlichen Vertretung haben.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit ist ein wichtiger Faktor bei der Berechnung der Gebühren.
- In vielen Fällen kann der Gegenstandswert durch eine Einigung vor Gericht gesenkt werden.
- Ein hoher Gegenstandswert kann zu höheren Kosten für die Mandanten führen.
- Anwälte müssen den Gegenstandswert genau ermitteln, um transparent über die zu erwartenden Gebühren zu informieren.