Gesetzlichkeitsprinzip im strafrecht
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Definition
Das Gesetzlichkeitsprinzip im Strafrecht, auch bekannt als Nullum crimen, nulla poena sine lege, ist ein fundamentales rechtsstaatliches Prinzip, welches besagt, dass eine Tat nur dann bestraft werden kann, wenn sie zuvor bereits durch ein Gesetz eindeutig als strafbar definiert wurde. Der Grundsatz schützt die Bürger vor willkürlichen Strafen und gewährleistet die Vorhersehbarkeit und Transparenz strafrechtlicher Normen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Das Gesetzlichkeitsprinzip schützt die Bürger vor unrechtmäßigen Strafen.
- In einem Rechtsstaat muss das Gesetzlichkeitsprinzip strikt eingehalten werden.
- Ohne das Gesetzlichkeitsprinzip könnte die Polizei Personen willkürlich bestrafen.
- Das Verständnis des Gesetzlichkeitsprinzips ist für Jurastudenten von großer Bedeutung.