Geteiltes sorgerecht

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Definition

Geteiltes Sorgerecht bezeichnet das rechtliche Konzept, bei dem beide Elternteile gleichberechtigt für die Erziehung, Betreuung und Entscheidungen in Bezug auf ihr gemeinsames Kind verantwortlich sind. Dies bedeutet, dass sowohl der Vater als auch die Mutter das Recht haben, über wichtige Belange des Kindes zu entscheiden, wie etwa Schulwahl, medizinische Behandlungen und Wohnort.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Nach der Scheidung erhielten beide Elternteile das geteilte Sorgerecht für ihre Kinder.
  • Das Gericht entschied zugunsten des geteilten Sorgerechts, um eine bestmögliche Entwicklung des Kindes zu fördern.
  • Beide Eltern sind aktiv in die Erziehung eingebunden, was durch das geteilte Sorgerecht ermöglicht wird.
  • Oft gibt es jedoch Konflikte, die eine einvernehmliche Regelung des geteilten Sorgerechts erschweren können.