Gmbh das
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Definition
Die Abkürzung "GmbH" steht für "Gesellschaft mit beschränkter Haftung". Sie beschreibt eine Unternehmensform in Deutschland, die rechtlich als juristische Person gilt und deren Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Diese Gesellschaftsform wird häufig von kleinen und mittelständischen Unternehmen genutzt.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die GmbH wurde im Jahr 2000 gegründet und hat sich seitdem erfolgreich am Markt etabliert.
- Bei der Gründung einer GmbH ist ein Mindestkapital von 25.000 Euro erforderlich.
- Im Vergleich zu anderen Unternehmensformen bietet die GmbH einen hohen Schutz für die Gesellschafter.
- Die GmbH haftet nur mit ihrem eigenen Vermögen, was das persönliche Risiko der Gesellschafter minimiert.