Grad der behinderung 40
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Definition
Der Grad der Behinderung (GdB) ist ein Maß zur quantitativen Erfassung von Behinderungen. Ein GdB von 40 bedeutet, dass eine Person in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, insbesondere im Berufsleben, als erheblich eingeschränkt gilt. Dieses Maß wird von Versorgungsämtern in Deutschland festgelegt und dient unter anderem der Gewährung von Nachteilsausgleichen und besonderen Rechten im Rahmen von gesetzlichen Regelungen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Ein Grad der Behinderung von 40 wird oft als Maßstab verwendet, um bestimmte soziale Leistungen zu beantragen.
- Personen mit einem GdB von 40 haben Anspruch auf verschiedene Unterstützungen und Nachteilsausgleiche.
- Der Bescheid über den Grad der Behinderung wird in der Regel nach einer umfassenden medizinischen Begutachtung erteilt.
- Arbeitgeber sind verpflichtet, beim Einstellen von Menschen mit einem GdB von 40 bestimmte Regelungen zu beachten.