Grobe fahrlässigkeit bei hausratversicherung

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Definition

Grobe Fahrlässigkeit bezeichnet ein Verhalten, bei dem jemand die erforderliche Sorgfalt in einem besonders schweren Maße verletzt. Im Kontext einer Hausratversicherung bedeutet dies, dass der Versicherte so leichtfertig gehandelt hat, dass er für einen Schaden selbst verantwortlich gemacht werden kann. Dies kann dazu führen, dass die Versicherung nicht oder nur teilweise für den entstandenen Schaden aufkommt.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Bei einem Einbruch in das eigene Haus stellte sich heraus, dass der Versicherte grob fahrlässig gehandelt hatte, da er das Fenster unverschlossen ließ.
  • Die Versicherungsgesellschaft weigerte sich, den Schaden zu übernehmen, da grobe Fahrlässigkeit im Spiel war.
  • Grobe Fahrlässigkeit kann dazu führen, dass eine Hausratversicherung ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt.
  • Es ist wichtig, sich über die eigenen Pflichten im Umgang mit der Hausratversicherung im Klaren zu sein, um nicht grob fahrlässig zu handeln.