Grundsicherung bei der rente
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Definition
Die Grundsicherung bei der Rente ist eine sozialstaatliche Leistung in Deutschland, die sicherstellen soll, dass Rentnerinnen und Rentner über ein Existenzminimum verfügen. Sie reicht aus, um die grundlegenden Lebenshaltungskosten zu decken, wenn die eigene Rente oder andere Einkünfte nicht ausreichen. Die Grundsicherung wird in der Regel von den Sozialbehörden gewährt und erfordert einen Antrag.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Viele Rentner sind auf die Grundsicherung angewiesen, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können.
- Die Beantragung der Grundsicherung bei der Rente kann oft kompliziert sein und erfordert die Vorlage verschiedener Nachweise.
- Wer eine geringe Rente bezieht, sollte sich über die Möglichkeiten der Grundsicherung informieren.
- Die Grundsicherung stellt sicher, dass niemand im Alter in absolute Armut lebt, selbst wenn die Rente nicht ausreichend ist.