Grundsteuer a und grundsteuer b
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
Die Grundsteuer A und die Grundsteuer B sind zwei Kategorien der Grundsteuer in Deutschland, die sich auf verschiedene Arten von Grundstücken beziehen. Die Grundsteuer A betrifft landwirtschaftlich genutzte Flächen, während die Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke in städtischen Gebieten erhoben wird. Beide Steuerarten werden von den Gemeinden verwaltet und sind eine wichtige Einnahmequelle für die lokale Finanzierung.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die Grundsteuer A wird von Landwirten auf ihren landwirtschaftlichen Flächen gezahlt.
- In zahlreichen Gemeinden ist die Grundsteuer B eine der Hauptquellen für kommunale Einnahmen.
- Bei der Berechnung der Grundsteuer A und B werden unterschiedliche Bewertungsverfahren verwendet.
- Viele Bürger sind sich über die Unterschiede zwischen Grundsteuer A und B nicht im Klaren.