Günstigerprüfung bei kapitalerträgen
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Definition
Die Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen ist ein Verfahren, das von den deutschen Finanzbehörden genutzt wird, um zu ermitteln, ob die Besteuerung von Kapitalerträgen für einen Steuerpflichtigen günstiger ist, wenn die Erträge mit dem persönlichen Einkommensteuersatz oder mit der Abgeltungssteuer versteuert werden. Ziel dieser Prüfung ist es, den Steuerpflichtigen die vorteilhaftere Steuerregelung anzubieten.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Bei der Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen stellte sich heraus, dass die Abgeltungssteuer für ihn günstiger war als die Besteuerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz.
- Viele Anleger sind sich der Möglichkeit der Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen nicht bewusst und lassen sich von der standardmäßigen Besteuerung leiten.
- Um die Günstigerprüfung in Anspruch zu nehmen, müssen Steuerpflichtige ihre Kapitalerträge korrekt in der Steuererklärung angeben.
- Die Entscheidung über die Durchführung der Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen obliegt den Finanzbehörden, die alle relevanten Daten auswerten.