Hemmung der verjährung

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Definition

Die Hemmung der Verjährung bezeichnet einen rechtlichen Zustand, bei dem die Frist, innerhalb derer ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht werden kann, vorübergehend gestoppt wird. Dies bedeutet, dass die Verjährungsfrist nicht weiter läuft, wodurch dem Gläubiger mehr Zeit gegeben wird, seinen Anspruch durchzusetzen. Die Hemmung kann aus verschiedenen Gründen eintreten, beispielsweise durch Verhandlungen zwischen den Parteien oder durch die Einleitung eines Gerichtsverfahrens.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Hemmung der Verjährung tritt ein, wenn der Schuldner während der Verhandlungen über den Anspruch nicht erreichbar ist.
  • Durch die Hemmung der Verjährung konnte die Klägerin ihren Anspruch auf Schadenersatz erfolgreich bis zur Klärung der Situation geltend machen.
  • In vielen Fällen wird die Hemmung der Verjährung in der schriftlichen Kommunikation festgehalten, um Missverständnisse zu vermeiden.
  • Das Gericht stellte fest, dass eine Hemmung der Verjährung vorlag, weil der Beklagte die gerichtliche Zustellung verzögert hatte.