In berufung gehen

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Definition

"In Berufung gehen" bedeutet, gegen eine rechtliche Entscheidung eines Gerichts vorzugehen und die Angelegenheit vor ein höheres Gericht zu bringen, um eine Überprüfung oder eine Neubewertung des Urteils zu erreichen. Es ist ein rechtlicher Schritt, der oft ergriffen wird, wenn eine Partei mit dem Ergebnis eines Verfahrens unzufrieden ist.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Nachdem das Urteil gefällt wurde, entschied der Kläger, in Berufung zu gehen.
  • Der Anwalt riet seinem Mandanten, in Berufung zu gehen, da er die Hoffnung auf ein besseres Urteil hatte.
  • Die Frist für das Einlegen einer Berufung beträgt zwei Wochen nach der Urteilsverkündung.
  • Die Angeklagte hat in Berufung gegen das Urteil eingelegt, weil sie von ihrer Unschuld überzeugt ist.