In deutschland der grundsatz der gleichbehandlung
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
Der Grundsatz der Gleichbehandlung in Deutschland ist ein fundamentales rechtliches Prinzip, das sicherstellt, dass alle Menschen unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion, Behinderung oder sexueller Orientierung gleichbehandelt werden. Dieser Grundsatz ist in verschiedenen Gesetzen und Bestimmungen verankert, insbesondere im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Diskriminierung in verschiedenen Lebensbereichen wie Beschäftigung, Bildung und Zugang zu Dienstleistungen verbietet.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Der Grundsatz der Gleichbehandlung fördert die Chancengleichheit für alle Bürger.
- Es ist wichtig, die Prinzipien der Gleichbehandlung in der Gesellschaft zu verankern.
- In vielen Lebensbereichen ist die Gleichbehandlung gesetzlich vorgeschrieben, um Diskriminierung zu verhindern.
- Der Grundsatz der Gleichbehandlung zeigt sich in der Vielfalt der Gesetze, die Benachteiligungen entgegenwirken.