Insolvenz in eigenverwaltung für den arbeitnehmer

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Definition

Insolvenz in Eigenverwaltung bezeichnet ein Verfahren, bei dem ein insolventes Unternehmen unter der Aufsicht eines gerichtlich bestellten Verwalters seine Geschäfte selbst weiterführen kann. Diese Regelung zielt darauf ab, das Unternehmen zu sanieren und Arbeitsplätze zu sichern. Arbeitnehmer sind in diesem Verfahren besonders betroffen, da ihre Interessen und Ansprüche gewahrt werden müssen, während gleichzeitig versucht wird, das finanzielle Gleichgewicht des Unternehmens wiederherzustellen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Insolvenz in Eigenverwaltung ermöglicht es dem Unternehmen, die Restrukturierung selbst in die Hand zu nehmen.
  • Arbeitnehmer können während einer Insolvenz in Eigenverwaltung weiterhin ihren gewohnten Tätigkeiten nachgehen, solange dies die wirtschaftliche Situation zulässt.
  • Maßnahmen zur Kostenreduktion sind essenziell, um die Insolvenz in Eigenverwaltung erfolgreich zu gestalten und die Arbeitsplätze zu sichern.
  • Trotz der Herausforderungen in der Insolvenz in Eigenverwaltung konnten viele Mitarbeiter von Entlassungen verschont werden.