Judikative legislative und exekutive

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Definition

Die Begriffe Judikative, Legislative und Exekutive bezeichnen die drei Gewaltenteilungen innerhalb eines Staates. Die Judikative ist die rechtsprechende Gewalt, die dafür sorgt, dass Gesetze angewendet und Rechtsprechung durchgeführt wird. Die Legislative ist die gesetzgebende Gewalt, die Gesetze erlässt und ändert. Die Exekutive ist die ausführende Gewalt, die dafür verantwortlich ist, die beschlossenen Gesetze in die Tat umzusetzen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Judikative sorgt dafür, dass die Gesetze gerecht angewendet werden.
  • In einer Demokratie ist die Legislative für die Schaffung neuer Gesetze verantwortlich.
  • Die Exekutive führt die Beschlüsse der Legislative in die Praxis um.
  • Eine klare Gewaltenteilung zwischen Judikative, Legislative und Exekutive ist für die Stabilität eines Staates von zentraler Bedeutung.