Keine strafe ohne schuld
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Definition
Der Ausdruck "keine Strafe ohne Schuld" ist ein juristisches Grundprinzip, das besagt, dass eine Person nur bestraft werden kann, wenn ihr eine schuldhafte Handlung nachgewiesen werden kann. Dieser Grundsatz ist ein wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaats und soll sicherstellen, dass niemand ohne ein faires Verfahren und ohne ausreichende Beweise verurteilt wird.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Das Prinzip "keine Strafe ohne Schuld" schützt die Rechte des Individuums vor ungerechtfertigter Bestrafung.
- In einem fairen Rechtssystem wird jeder Angeklagte gemäß dem Grundsatz "keine Strafe ohne Schuld" behandelt.
- Wenn ein Richter entscheidet, muss er stets beachten, dass er "keine Strafe ohne Schuld" verhängt.
- Der Grundsatz ist eine Garantie der Gerechtigkeit in unserem rechtlichen System und stellt sicher, dass es keine unrechtmäßigen Strafen gibt.