Klage abgewiesen das

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Definition

„Klage abgewiesen“ bedeutet, dass ein Gericht eine eingereichte Klage nicht stattgeben will. Dies kann verschiedene Gründe haben, wie beispielsweise fehlende Beweise, mangelnde Zuständigkeit oder rechtliche Unzulässigkeit der Klage. Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Ansprüche des Klägers nicht anerkannt werden.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Das Gericht hat die Klage abgewiesen, da die Beweise unzureichend waren.
  • Nach monatelangem Verfahren wurde die Klage abgewiesen und die Klägerin war enttäuscht.
  • Die Entscheidung, die Klage abzuweisen, konnte durch die Richter gut begründet werden.
  • Trotz aller Bemühungen wurde die Klage abgewiesen, was die Klägerin nicht erwartet hatte.