Lebenslänglich mit besonderer schwere der schuld
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
"Lebenslänglich mit besonderer Schwere der Schuld" ist eine rechtliche Formulierung im deutschen Strafrecht, die eine lebenslange Freiheitsstrafe beschreibt, die besonders schwerwiegende Taten betrifft. Diese Regelung besagt, dass der Verurteilte nicht nur eine lange Haftstrafe verbüßen muss, sondern dass auch die besondere Schwere der Schuld in der Urteilsfindung berücksichtigt wurde. In der Regel wird eine solche Strafe bei besonders schweren Verbrechen wie Mord oder schwerem Raub verhängt.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Der Angeklagte wurde wegen Mordes zu lebenslänglich mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt.
- In Deutschland ist lebenslänglich mit besonderer Schwere der Schuld eine der härtesten Strafen, die verhängt werden können.
- Bei der Entscheidung des Gerichts spielte die besondere Schwere der Schuld eine entscheidende Rolle.
- Die Verteidigung argumentierte, dass die Umstände des Verbrechens nicht die Anwendung einer lebenslänglichen Haftstrafe rechtfertigen würden.