Lebenslange haft

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Definition

Lebenslange Haft bezeichnet eine Freiheitsstrafe, die in der Regel bis zum Tod des verurteilten Täters dauert. Die genauen Rahmenbedingungen können je nach Rechtsordnung und Einzelfall variieren, jedoch steht fest, dass eine Entlassung auf Bewährung in vielen Fällen erst nach einer bestimmten Anzahl von Jahren, häufig 15 bis 25 Jahre, möglich ist.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Angeklagte erhielt lebenslange Haft für seine schwere Straftat.
  • In vielen Ländern wird die lebenslange Haft als äußerst schwerwiegende Strafe angesehen.
  • Es gibt Diskussionen darüber, ob die Bedingungen für eine vorzeitige Entlassung aus der lebenslangen Haft reformiert werden sollten.
  • Lebenslange Haft bedeutet nicht immer, dass der Verurteilte tatsächlich bis an sein Lebensende im Gefängnis verbleiben muss.