Lediglich rechtlich vorteilhaft
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
Der Begriff "lediglich rechtlich vorteilhaft" bezeichnet eine Handlung oder eine rechtliche Verfügung, die ausschließlich zum Vorteil einer Person führt, ohne dass sich die rechtliche Stellung einer anderen Person verschlechtert. In der Regel bedeutet dies, dass eine Entscheidung oder Handlung niemandem schadet und nur für den Eigentümer oder Begünstigten einen Vorteil bringt. Dies ist häufig im deutschen Recht zu finden, insbesondere im Kontext von Verträgen und Rechtsgeschäften.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die Übertragung des Eigentums an der Immobilie war lediglich rechtlich vorteilhaft für den Käufer.
- Der Geschäftsführer trifft lediglich rechtlich vorteilhafte Entscheidungen, um das Unternehmen nicht in Schwierigkeiten zu bringen.
- Bei dieser Regelung handelt es sich um eine lediglich rechtlich vorteilhafte Vereinbarung, die den Interessen beider Parteien dient.
- Die Änderung des Nutzungsvertrages wurde als lediglich rechtlich vorteilhaft erachtet, da sie die Rechte des Pächters nicht einschränkt.