Lieferung frei verwendungsstelle

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Definition

Die Formulierung "lieferung frei verwendungsstelle" bezeichnet eine vereinbarte Lieferbedingung, bei der die Ware an einen bestimmten Ort, der im Vertrag festgelegt ist, geliefert wird. Der Verkäufer trägt dabei die Kosten für die Lieferung bis zur angegebenen Stelle, an der der Käufer die Ware ohne zusätzliche Gebühren übernehmen kann. Die Verwendung des Begriffs ist häufig im internationalen Handel und in Lieferverträgen zu finden.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Lieferung erfolgt frei verwendungsstelle, sodass keine zusätzlichen Kosten für den Käufer entstehen.
  • Bei der Bestellung wurde die Option "lieferung frei verwendungsstelle" gewählt, um eine unkomplizierte Abwicklung zu gewährleisten.
  • Die Firma bietet ihre Produkte mit der Lieferbedingung "frei verwendungsstelle" an, um Kunden attraktive Konditionen zu bieten.
  • In den Vertragsbedingungen wird explizit erwähnt, dass die Lieferung frei verwendungsstelle zu erfolgen hat.