Lieferung unter eigentumsvorbehalt
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
Die Lieferung unter Eigentumsvorbehalt ist eine gesetzliche Regelung, die es einem Verkäufer ermöglicht, das Eigentum an einer Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises zurückzubehalten. Das bedeutet, dass der Käufer zwar die Ware erhält und sie nutzen kann, das Eigentum jedoch erst nach der vollständigen Bezahlung auf ihn übergeht. Der Eigentumsvorbehalt dient dem Schutz des Verkäufers, indem er sicherstellt, dass er im Falle eines Zahlungsausfalls des Käufers weiterhin Inhaber des Eigentums an der Ware bleibt.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die Lieferung unter Eigentumsvorbehalt schützt den Verkäufer vor möglichen Zahlungsausfällen.
- Ich habe das Möbelstück unter Eigentumsvorbehalt erworben, sodass ich es erst nach der letzten Rate vollständig mein Eigen nennen kann.
- Bei der Lieferung unter Eigentumsvorbehalt bleibt der ursprüngliche Eigentümer bis zur vollständigen Bezahlung rechtlich im Besitz der Ware.
- Es ist wichtig, die Bedingungen des Eigentumsvorbehalts genau zu verstehen, bevor man einen Kaufvertrag unterschreibt.