Listenplatz bei kommunalwahl
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Definition
Der Begriff 'Listenplatz' bezeichnet im Kontext einer Kommunalwahl die Rangordnung eines Kandidaten auf einer Liste, die von einer politischen Partei oder Wählergemeinschaft aufgestellt wird. Der Listenplatz bestimmt, in welcher Reihenfolge die Kandidaten bei einer Wahl berücksichtigt werden, was entscheidend für die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie ein Mandat im kommunalen Parlament erhalten.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Der Kandidat mit dem ersten Listenplatz hat die besten Chancen, in den Gemeinderat einzuziehen.
- Aufgrund seiner hohen Beliebtheit wurde er auf einen der vorderen Listenplätze gewählt.
- Die Entscheidung über die Listenplätze traf die Partei auf ihrem letzten Parteitag.
- In vielen Städten entscheiden die Listenplätze über die Zusammensetzung des Stadtrates nach der Wahl.