Lsg auf der gehaltsabrechnung

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Definition

Lsg auf der Gehaltsabrechnung steht für „laufende Sozialabgaben“ und bezieht sich auf die regelmäßigen Abzüge, die vom Bruttogehalt eines Arbeitnehmers vorgenommen werden. Diese Abzüge beinhalten Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die lsg ist ein wichtiger Bestandteil der Gehaltsabrechnung, da sie die Nettobezüge eines Arbeitnehmers maßgeblich beeinflusst.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Auf meiner Gehaltsabrechnung habe ich die lsg stark bemerkt, da sie einen beträchtlichen Teil meines Bruttogehalts ausmacht.
  • Die lsg wird monatlich abgezogen und fließt in die verschiedenen Sozialversicherungen ein.
  • Viele Arbeitnehmer fragen sich, welche genauen Beträge in der lsg enthalten sind.
  • Ein genauer Blick auf die lsg bietet Aufschluss über die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge, die man zahlt.