Miteigentumsanteil verbunden mit sondereigentum

Aus Was bedeutet? Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen


Definition

Der Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum bezeichnet eine Teilhaberschaft an einem gemeinsamen Eigentum, bei der dem Miteigentümer zusätzlich das Recht eingeräumt wird, eine bestimmte, abgrenzbare Einheit eigenverantwortlich zu nutzen und zu verwalten. Dieses Konzept findet häufig Anwendung in Eigentümergemeinschaften von Wohnanlagen, wo jeder Eigentümer nicht nur einen Anteil am Gemeinschaftseigentum besitzt, sondern auch das ausschließliche Nutzungsrecht an einer Wohnung oder Gewerbeeinheit.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum erlaubt es den Eigentümern, ihre Wohnungen individuell zu gestalten.
  • In der Wohnungseigentümergemeinschaft ist es wichtig, die Rechte und Pflichten, die sich aus dem Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum ergeben, klar zu definieren.
  • Bei dem Verkauf einer Eigentumswohnung wird der Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum in der Regel mit übertragen.
  • Der neue Eigentümer kann seinen Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum problemlos wieder vermieten, solange er die Gemeinschaftsordnungen beachtet.