Nießbrauch bei immobilien

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Definition

Nießbrauch bei Immobilien bezeichnet das Recht, eine Immobilie oder deren Erträge zu nutzen, ohne Eigentümer der Immobilie zu sein. Es handelt sich um ein dingliches Nutzungsrecht, das oft im Rahmen von Schenkungen oder Erbschaften eingerichtet wird. Der Nießbraucher hat das Recht, die Immobilie zu bewohnen oder daraus Einkünfte zu erzielen, während das Eigentum an der Immobilie bei einer anderen Person verbleibt.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Nießbraucher kann die eingetragene Immobilie bis zu seinem Lebensende nutzen.
  • Bei der Schenkung der Wohnung wurde ein Nießbrauch zugunsten der Eltern vereinbart.
  • Der Verkauf der Immobilie war für den Käufer schwierig, da ein Nießbrauch darauf lastete.
  • Nießbrauch kann sowohl für Wohnräume als auch für landwirtschaftliche Flächen vereinbart werden.