Pfandrecht im grundbuch
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
Pfandrecht im Grundbuch bezeichnet das Recht eines Gläubigers, eine bestimmte Immobilie oder ein Grundstück als Sicherheit für eine Forderung zu nutzen. Im Falle eines Zahlungsverzugs des Schuldners hat der Gläubiger die Möglichkeit, die Immobilie zu verwerten, um seine Forderungen zu begleichen. Das Pfandrecht wird im Grundbuch eingetragen und hat eine wichtige Bedeutung im deutschen Immobilienrecht.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Das Pfandrecht im Grundbuch gibt dem Gläubiger die notwendige Sicherheit für sein Darlehen.
- Vor dem Kauf einer Immobilie sollte man immer das Grundbuch auf bestehende Pfandrechte überprüfen.
- Bei Zahlungsproblemen kann der Gläubiger das Pfandrecht geltend machen und die Immobilie verwerten.
- Um das Pfandrecht im Grundbuch einzutragen, ist eine notarielle Beurkundung erforderlich.