Ppa bei einer unterschrift
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
Das Kürzel "ppa" (per procura actu) wird häufig bei Unterschriften verwendet, um anzuzeigen, dass die Person, die die Unterschrift setzt, bevollmächtigt ist, im Namen einer anderen Person oder Institution zu handeln. Es bescheinigt, dass die unterschreibende Person eine Vollmacht hat, bestimmte rechtliche Handlungen vorzunehmen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die Unterschrift unter dem Vertrag wurde mit "ppa" versehen, um die Vertretungsberechtigung zu verdeutlichen.
- Bei der Unterzeichnung des Dokuments trug die Bevollmächtigte das Kürzel "ppa" neben ihrem Namen.
- In vielen Geschäftstransaktionen ist es üblich, dass der unterschreibende Vertreter "ppa" anführt, um Konflikte zu vermeiden.
- Durch das Hinzufügen von "ppa" zeigt der Unterzeichner, dass er im Namen einer anderen Person agiert und nicht in eigener Sache.