Ppa vor einer unterschrift

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Definition

Die Abkürzung "ppa" steht für "per Prokura" und wird verwendet, um zu kennzeichnen, dass eine Person, die eine Unterschrift leistet, aufgrund einer speziellen Vollmacht handelt. Dies bedeutet, dass die Person befugt ist, bestimmte rechtliche Handlungen im Namen einer anderen Person oder Organisation durchzuführen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Geschäftsführer unterschrieb den Vertrag ppa. der Abteilungsleiterin.
  • Die Firma konnte den Auftrag schneller abschließen, da der Techniker ppa. eines Vorstandsmitglieds handeln konnte.
  • Bei der Unterzeichnung des Dokuments wurde "ppa" vermerkt, um die vertretungsberechtigte Person zu kennzeichnen.
  • In der juristischen Praxis ist es wichtig, den Zusatz "ppa" zu verwenden, um die rechtlichen Befugnisse deutlich zu machen.