Priv.-doz. dr. med

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Definition

Der Titel "priv.-doz. dr. med." steht für "privatdozent" in der medizinischen Wissenschaft und hat eine wichtige Bedeutung im deutschen Hochschulsystem. Er bezeichnet einen akademischen Titel, den eine Person erlangen kann, nachdem sie eine Habilitationsschrift verfasst hat und damit die Befähigung zum selbständigen Lehren an einer Universität sowie die Anerkennung in ihrer Fachdisziplin erlangt hat. Oftmals wird der Titel bei leitenden Ärzten oder Fachärzten verwendet, die an einer Universität unterrichten.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Herr Müller ist privatdozent und lehrt an der medizinischen Fakultät.
  • Die Habilitation ist notwendig, um den Titel "priv.-doz. dr. med." zu erlangen.
  • Viele privatdozenten engagieren sich auch in der klinischen Forschung.
  • Der Titel "priv.-doz. dr. med." wird oft mit einer hohen Kompetenz in der jeweiligen Fachrichtung assoziiert.