Pv bei der lohnabrechnung

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Definition

"PV" steht in der Lohnabrechnung für "Persönliche Versteuerung" oder "Pauschalversteuerung". Es handelt sich um einen Begriff, der im Kontext der Lohn- und Gehaltsabrechnung verwendet wird und die Art und Weise beschreibt, wie das Einkommen eines Arbeitnehmers versteuert wird. Im Rahmen der PV wird die Steuerlast entweder pauschal oder individuell berechnet, abhängig von den geltenden Steuergesetzen und der persönlichen Steuerklasse des Arbeitnehmers.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Bei der Lohnabrechnung wird die PV verwendet, um die Steuerlast des Arbeitnehmers zu ermitteln.
  • Viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeitenden die Möglichkeit, die PV für eine vereinfachte Steuerabrechnung zu nutzen.
  • Durch die Wahl einer bestimmten Steuerklasse kann sich die PV erheblich auf das Nettogehalt auswirken.
  • Bei Fragen zur PV und deren Auswirkungen auf die Lohnabrechnung sollte man sich an einen Steuerberater wenden.