Rechts vor links im straßenverkehr

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Definition

"Rechts vor links" ist eine Verkehrsregel, die besagt, dass an Kreuzungen und Einmündungen der Verkehr von rechts Vorrang hat. Diese Regel gilt in Deutschland und vielen anderen Ländern und dient dazu, die Verkehrssicherheit zu erhöhen sowie Unfälle an Kreuzungen zu minimieren.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • An der nächsten Kreuzung gilt die Regel "rechts vor links", also sei besonders vorsichtig.
  • Der Autofahrer musste an der Einmündung stoppen, da ein Fahrzeug von rechts kam und Vorrang hatte.
  • Es ist wichtig, die Regel "rechts vor links" zu beachten, um Unfälle zu vermeiden.
  • Bei der Teilnahme am Straßenverkehr sollte man immer auf die Vorfahrtsregelung achten, insbesondere auf "rechts vor links".