Regelinsolvenz
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Definition
Regelinsolvenz bezeichnet im deutschen Insolvenzrecht ein Verfahren, das für natürliche Personen und Unternehmen eingesetzt wird, um die finanzielle Situation zu regulieren und Gläubigeransprüche zu befriedigen. Es zielt darauf ab, die Verbindlichkeiten der Schuldner zu reduzieren oder abzubauen und gegebenenfalls eine Restschuldbefreiung zu erlangen, sodass die betroffene Person oder das Unternehmen nach Abschluss des Verfahrens wieder finanziell handlungsfähig ist.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Nach dem Antrag auf Regelinsolvenz begann das Verfahren, das die finanziellen Probleme des Unternehmens klären sollte.
- Besonders für Selbständige ist die Regelinsolvenz oft der letzte Ausweg, um neue Perspektiven zu schaffen.
- Die Gläubiger wurden über den Verlauf des Regelinsolvenzverfahrens regelmäßig informiert.
- Im Falle einer erfolgreichen Regelinsolvenz kann der Schuldner nach einigen Jahren von seinen Restschulden befreit werden.