Rente für besonders langjährig versicherte

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Definition

Die Rente für besonders langjährig versicherte Personen ist eine spezielle Form der Altersrente, die für Personen vorgesehen ist, die über einen besonders langen Zeitraum in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Um Anspruch auf diese Rente zu haben, müssen in der Regel mindestens 45 Beitragsjahre nachgewiesen werden. Diese Regelung zielt darauf ab, langjährig Beschäftigten eine frühere und verbesserte Altersversorgung zu bieten.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Rente für besonders langjährig versicherte Personen ermöglicht es vielen Arbeitnehmern, früher in den Ruhestand zu gehen.
  • Wer mindestens 45 Jahre Beiträge gezahlt hat, kann in der Regel die Rente für besonders langjährig versicherte beantragen.
  • Mit der Einführung dieser Rente wurde versucht, die Lebensqualität von langjährig Versicherten zu verbessern.
  • Viele Arbeitnehmer sind sich der Vorteile der Rente für besonders langjährig versicherte nicht bewusst.