Selbstbeteiligung bei teilkasko
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
Die Selbstbeteiligung bei Teilkasko bezeichnet den Betrag, den der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst tragen muss, bevor die Versicherung für den Rest des Schadens aufkommt. Diese finanzielle Eigenverantwortung kann sich positiv auf die Höhe der Versicherungsprämie auswirken, da eine höhere Selbstbeteiligung oft mit niedrigeren Beiträgen einhergeht.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Bei der neuen Teilkaskoversicherung beträgt die Selbstbeteiligung 300 Euro.
- Viele Autofahrer entscheiden sich für eine höhere Selbstbeteiligung, um die monatlichen Beiträge zu senken.
- Im Schadensfall muss der Versicherungsnehmer die vereinbarte Selbstbeteiligung zunächst selbst aufbringen.
- Eine Selbstbeteiligung kann sinnvoll sein, wenn man unfallfrei fahren möchte und somit keine Schadensfälle erwartet.