Sicherungsverwahrung
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
Sicherungsverwahrung ist eine Maßnahme im deutschen Strafrecht, die an Personen angewendet wird, die schwerste Straftaten begangen haben und als psychisch krank oder als hochgradig gefährlich eingestuft werden. Diese Form der Verwahrung erfolgt, um die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu schützen. Sie stellt eine rechtliche Alternative zur regulären Haft dar und wird nach Verbüßung der regulären Strafzeit angeordnet.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- In Deutschland kann die Sicherungsverwahrung nach einer langen Haftstrafe angeordnet werden, sobald die Gefahr der Rückfalltaten besteht.
- Die Verfahren zur Anordnung einer Sicherungsverwahrung sind aufgrund ihrer Komplexität oft langwierig und bedürfen umfangreicher Gutachten.
- Kritiker sehen in der Sicherungsverwahrung einen Verstoß gegen den Grundsatz der Freiheit und fordern Reformen im Rechtssystem.
- Viele betroffene Personen in der Sicherungsverwahrung sind bereits seit Jahren ohne Aussicht auf eine Entlassung in der Einrichtung untergebracht.