Solidaritätszuschlag das

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Definition

Der Solidaritätszuschlag ist eine zusätzliche Abgabe, die in Deutschland auf die Einkommensteuer und Körperschaftsteuer erhoben wird. Er wurde 1991 eingeführt, um die finanziellen Aufwendungen für die Wiedervereinigung Deutschlands zu unterstützen. Der Zuschlag beträgt in der Regel 5,5% der festgesetzten Steuer.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Solidaritätszuschlag wird auf die Einkommensteuer erhoben.
  • Vielen Steuerzahlern ist der Solidaritätszuschlag ein Dorn im Auge.
  • Der Bund plant, den Solidaritätszuschlag schrittweise abzubauen.
  • Obwohl der Solidaritätszuschlag umstritten ist, bleibt er gesetzlich bestehen.