St.-tg in der lohnabrechnung
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Definition
Der Begriff "st.-tg" in der Lohnabrechnung steht für "steuerfreie Trinkgelder". Dies sind Zahlungen, die Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern oder von Dritten erhalten und die nicht der Einkommensteuer unterliegen. Trinkgelder sind in bestimmten Kontexten, wie zum Beispiel in der Gastronomie, weit verbreitet und werden oft als zusätzliches Einkommen betrachtet.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- In der Gastronomie ist es üblich, dass Kellner st.-tg von ihren Gästen erhalten.
- Trinkgelder werden in der Lohnabrechnung oft als st.-tg aufgeführt, um deren steuerliche Abgrenzung deutlich zu machen.
- Das st.-tg trägt zur finanziellen Entlohnung der Servicekräfte bei und ist ein wichtiger Bestandteil ihres Einkommens.
- Arbeitnehmer sollten sich bewusst sein, dass st.-tg nicht versteuert werden müssen.