Steuerklasse vier mit faktor

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Definition

Die Steuerklasse IV mit Faktor ist ein steuerliches Verfahren in Deutschland, das verheirateten Paaren ermöglicht, ihre Einkommenssteuerlast gleichmäßiger zu verteilen. Anstelle der herkömmlichen Steuerklasse IV, die beide Ehepartner gleich besteuert, wird bei der Steuerklasse IV mit Faktor ein Faktor ermittelt, der je nach Einkommen der Partner variiert. Dadurch wird verhindert, dass bei der Steuerberechnung zu hohe Vorauszahlungen geleistet werden müssen, was insbesondere bei unterschiedlich hohen Einkommen von Vorteil ist.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Ein Paar mit unterschiedlich hohen Einkommen entscheidet sich für die Steuerklasse IV mit Faktor, um die Steuerlast fair zu verteilen.
  • Durch die Wahl der Steuerklasse IV mit Faktor können die Eheleute ihre monatlichen Abzüge optimieren.
  • Die Steuerklasse IV mit Faktor ist besonders vorteilhaft für Paare, die in einem großen Einkommensgefälle leben.
  • Viele Paare sind sich der Vorteile der Steuerklasse IV mit Faktor nicht bewusst und wählen stattdessen die herkömmliche Steuerklasse IV.